Aufnahme und Anmeldung
Alle Informationen, die Sie benötigen

Wer hat Anspruch auf einen Hospizplatz?

Im Christophorus-Hospiz werden Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung aufgenommen, die nach menschlichem Ermessen in absehbarer Zeit zum Tode führt.

Ein weiteres Aufnahmekriterium ist, dass die Möglichkeiten der Pflege zu Hause oder im Krankenhaus ausgeschöpft sind. Die Rechtsgrundlage für die Aufnahme in stationäre Hospize ist in den Sozialgesetzbüchern V und XI beschrieben.

Über die Aufnahme entscheidet die verantwortliche Pflegekraft des Hospizes. Neben den Aufnahmekriterien, die erfüllt sein müssen, wird auch die Dringlichkeit der Aufnahme berücksichtigt. Diese wird gemeinsam mit den Kooperationspartnern bzw. den behandelnden Ärzten der Patientin oder des Patienten besprochen.

Wo immer möglich und sinnvoll, wird der häuslichen Betreuung Vorrang gegeben. Grundsätzlich versteht sich das Christophorus-Hospiz als letzte Lebensstätte. Sollte sich der Gesundheitszustand so weit stabilisieren, dass ein Leben zu Hause wieder möglich ist, kann jederzeit eine Entlassung in das häusliche Umfeld erfolgen.

Bei Vorliegen der genannten Aufnahmekriterien haben Betroffene Anspruch auf die Übernahme der Leistungen durch die Krankenkasse sowie ergänzend durch die Pflegekasse.

Welche Unterlagen werden vor der Aufnahme benötigt?

Vor der Aufnahme benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung (Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung nach § 39a SGB V). Das Formular gibt es zum Herunterladen und muss durch den behandelnden Haus- oder Klinikarzt ausgestellt werden.

Bei privatversicherten Patienten ist vorab immer die schriftliche Genehmigung zur Kostenübernahme einzuholen und vorab per E-Mail oder Fax an uns zu übermitteln.

Die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung befinden sich im Bereich „Formulare“. Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Anmeldung

Eine Anmeldung für einen Hospizplatz kann jederzeit durch den Betroffenen selbst, durch einen Bevollmächtigten, den ambulanten Hospizdienst oder durch den Sozialdienst / die Pflegeüberleitung einer Klinik erfolgen. Nach telefonischer Beratung und Prüfung der Aufnahmekriterien verbleibt die Anmeldung zunächst auf der Warteliste.

Der Auszug von zu Hause stellt für die meisten Menschen eine nur schwer zu überwindende Hürde dar. Oft kann ein Beratungsgespräch vor Ort helfen. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin mit der Pflegedienstleitung. Gerne können bei dieser Gelegenheit auch die Räumlichkeiten angeschaut werden.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und die Zusage für einen freien Platz da ist, benötigen wir die folgenden Dokumente:

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Versichertenkarte
  • Befreiungskarte (falls vorhanden)
  • Personalausweis
  • Ärztliche Befunde
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Patientenverfügung (falls vorhanden)
  • Vorsorgevollmacht (falls vorhanden)
  • Betreuungsverfügung (falls vorhanden)

Zur Aufnahme sollten bitte die Medikamentenvorräte der aktuell erforderlichen Medikamente mitgebracht werden.

Ärztliche Versorgung

Grundsätzlich besteht im Hospiz das Hausarztprinzip. Das bedeutet, der persönliche Hausarzt/Hausärztin kann die medizinische Versorgung im Hospiz bei zuverlässiger „Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft“ und regelmäßigen Hausbesuchen weiter übernehmen.

Diese enge Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam ist elementar. Sollte dies nicht möglich sein, stellen wir gerne Hausärztinnen und -ärzte aus der näheren Umgebung zur Seite. Aufgrund ihrer regelmäßigen Mitarbeit im Hospiz verfügen sie über langjährige Erfahrung in der Betreuung von palliativen Patienten. Die Mit-/Weiterbetreuung durch die Ärztinnen und Ärzte eines SAPV-Teams ist bei vorhandener SAPV-Indikation* möglich.

Unterstützt und beraten werden die Hausärzte durch Palliativärztinnen und -ärzte. Nähere Informationen gibt es bei der Pflegedienstleitung des Hospizes.

* SAPV = spezialisierte ambulante palliative Versorgung

Finanzierung und Kosten

Der Aufenthalt wird durch eine Mischfinanzierung sichergestellt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung 95 % der zuschussfähigen Kosten eines stationären Hospizes. Den restlichen 5 % tragen die Hospize selbst, insbesondere durch Spenden. Für diesen selbst zu finanzierenden Anteil benötigt das Hospiz pro Jahr ca. 100.000 € an Spendengeldern. Mit der Übernahme einer Patenschaft für das stationäre Hospiz unterstützen Sie uns dabei.

Die Kostenübernahme für privatversicherte Patientinnen und Patienten ist im Vorfeld immer abzuklären und es ist auch eine schriftliche Genehmigung sowohl der Privatkasse als auch der Beihilfestelle erforderlich.

Formulare

Leben im Hospiz

Im Christophorus-Hospiz stehen die Wünsche und Bedürfnisse unserer Gäste im Mittelpunkt. Wir bieten eine würdevolle Begleitung, persönliche Gestaltungsmöglichkeiten und Raum für familiäre Nähe. Neben der Linderung von Beschwerden sind Gespräche und spirituelle Angebote wichtige Bestandteile unseres Betreuungskonzeptes.

Leben im Hospiz

Über uns

Unser engagiertes Team aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden begleitet schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen mit Herz und Fachkompetenz. Gemeinsam schaffen wir einen Raum für Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität – getragen von den Zielen der Hospizarbeit und der Gemeinschaft.

Über uns